Sülztalböcke Immekeppel
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Änderungsvorschlag 2026.

Vorschlag Satzungsänderung:


Mitgliederversammlung am 02.10.2026
TOP XX: Änderung der Satzung

Paragraph 8: Mitgliedsbeiträge


Hintergrund der Änderung:


Eine Vereinssatzung soll, so will es § 58 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Bestimmungen darüber enthalten, ob und welche Beiträge für Mitglieder eines Vereins zu zahlen sind. Beiträge sind nach Auffassung des BGB alle mitgliedschaftlichen Pflichten, die ein Mitglied zur Förderung des Vereinszwecks zu erfüllen hat. Das heißt, es handelt sich bei dem Begriff „Beiträge“ nicht nur um den eigentlichen Mitgliedsbeitrag, sondern auch die damit zusammenhängenden Nebenleistungen wie anfallende Bankgebühren, Mahngebühren und Vereinsstrafen bei Zahlungsverzug, die sich für Mitglieder bei Pflichtverletzungen ergeben.


Der Vorstand der Sülztalböcke Immekeppel schlägt vor, Paragraph 8 der Satzung wie folgt zu ändern:


Die Absätze 1 - 6 werden ersatzlos gestrichen und durch die neuen Absätze 1 + 2 ersetzt.


1. Die Beitrittspflicht beginnt mit dem Eintritt in den Verein.


2. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach dem Mitgliederstatus und wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die beschlossenen Regelungen sind in einer Beitragsordnung festgelegt. Die Satzung dient als Grundlage, während die Beitragsordnung Details wie Höhe, Fälligkeit und Ermäßigungen regelt.


Die Satzungsänderung wird einstimmig angenommen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Stand: 03.10.2026